Anwendungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz bezieht sich auf die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte, außerdem für kosmetische Mittel, sofern die Werbung gesundheits- bzw. krankheitsbezogen ist, gleicher-maßen für Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, nicht jedoch für Gegenstände zur Verhütung von Unfallschäden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation