Anwendungsbereich des Gesetzes
Das Gesetz bezieht sich auf die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte, außerdem für kosmetische Mittel, sofern die Werbung gesundheits- bzw. krankheitsbezogen ist, gleicher-maßen für Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, nicht jedoch für Gegenstände zur Verhütung von Unfallschäden.