Auflösung

Unter Auflösung versteht man das Verlassen der werbenden Tätigkeit einer Gesellschaft und den Eintritt in die Phase der Geschäftsabwicklung zum Zwecke der Beendigung der Gesellschaft. Die Auflösung einer Gesellschaft unterliegt je nach Gesellschaftsform unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie ist der erste Schritt der Beendigung einer Gesellschaft, gefolgt von Liquidation und Löschung. Die Liquidation wird nur bei vermögenslosen Gesellschaften oder Unternehmensverschmelzungen ausgelassen. Gründe für die Auflösung einer GbR ergeben sich aus §§ 723 ff. BGB, wobei sich bei Eintritt in die Auflösung der Gesellschaftszweck hin zur Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens ändert.
Die Auflösung von OHG und KG richtet sich nach § 131 HGB.
Für die GmbH-Auflösung ergeben sich die Gründe aus § 60 GmbHG. Bei der Aktiengesellschaft richtet sich die Auflösung nach den §§ 262 ff. AktG.
Wichtigste Gründe sind wohl Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss und Insolvenz des Unternehmens.
Bei Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist auch ihre Auflösung dorthin zu melden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation