Auflösungsklage
Die Auflösungsklage zielt auf eine gerichtliche Entscheidung ab, die zur Auflösung einer Gesellschaft führt. Voraussetzung ist das Vorliegen wichtiger Gründe (§ 133 HGB, § 61 GmbHG). Das Recht eines Gesellschafters, Auflösungsklage zu erheben, kann zumindest für OHG und KG nicht beschränkt werden. Das Aktiengesetz sieht eine Auflösungsklage durch einzelne Aktionäre nicht vor.