Auflösungsklage

Die Auflösungsklage zielt auf eine gerichtliche Entscheidung ab, die zur Auflösung einer Gesellschaft führt. Voraussetzung ist das Vorliegen wichtiger Gründe (§ 133 HGB, § 61 GmbHG). Das Recht eines Gesellschafters, Auflösungsklage zu erheben, kann zumindest für OHG und KG nicht beschränkt werden. Das Aktiengesetz sieht eine Auflösungsklage durch einzelne Aktionäre nicht vor.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation