Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften. Er kontrolliert den Vorstand bzw. die Geschäftsführung. Für Aktiengesellschaften muss zwingend ein Aufsichtsrat, der nach den §§ 95 ff. AktG arbeitet, eingerichtet werden, eine GmbH kann dies freiwillig durch Festlegung in der Satzung tun.