Aufwendungsersatz
ie Gesellschafter einer OHG können, da sie voll geschäftsführungsbefugt sind und auch voll haften, Aufwendungsersatz nach § 110 HGB von der Gesellschaft verlangen.
Für Gesellschafter einer GmbH, AG oder den Kommanditisten einer KG gilt dies so nicht, da hier die Haftung beschränkt ist und meist auch keine volle Geschäftsführungsbefugnis vorliegt.