Beschränkungsverbot
Die Dienstleistungsfreiheit und ebenso die Warenverkehrsfreiheit begründen ein Beschränkungsverbot. Dieses verbietet die Behinderung dieses bestimmten Gemeinschaftsrechts durch nationale Vorschriften.
Die Dienstleistungsfreiheit und ebenso die Warenverkehrsfreiheit begründen ein Beschränkungsverbot. Dieses verbietet die Behinderung dieses bestimmten Gemeinschaftsrechts durch nationale Vorschriften.