Beschränkungsverbot
Die Dienstleistungsfreiheit und ebenso die Warenverkehrsfreiheit begründen ein Beschränkungsverbot. Dieses verbietet die Behinderung dieses bestimmten Gemeinschaftsrechts durch nationale Vorschriften.
Die Dienstleistungsfreiheit und ebenso die Warenverkehrsfreiheit begründen ein Beschränkungsverbot. Dieses verbietet die Behinderung dieses bestimmten Gemeinschaftsrechts durch nationale Vorschriften.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland