Beteiligungsdarlehen

Ein Beteiligungsdarlehen oder ein partiarisches Darlehen ist eine Sonderform eines Darlehens, bei dem die Rückführung des als Darlehen gewährten Betrages durch Gewinn- oder Umsatzbeteiligung am Unternehmen oder Geschäft, für dessen Finanzierung das Darlehen gewährt wurde, vorgenommen wird. Zusätzlich können Zinszahlungen vereinbart werden. Wenn keine zusätzlichen Kontrollrechte ausdrücklich zugestanden werden, fehlt dem Beteiligungsdarlehen im Gegensatz zur Stillen Gesellschaft die Einflussnahmemöglichkeiten auf das Unternehmen. Dafür kommt jedoch auch eine Beteiligung am Verlust nicht in Betracht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation