Briefwerbung
Bei der Briefwerbung ist das Werbematerial an den Empfänger persönlich adressiert. Darunter fallen Werbedrucksachen, mit der Anschrift des Empfängers und individualisierte Werbeschreiben. Sie kann einen Fall des allgemeinen Grundsatzes darstellen, wonach eine Werbung jedenfalls dann zu einer unzumutbaren Belästigung führt, wenn sie gegen den erkennbaren ausdrücklichen oder konkludenten Willen des Empfängers erfolgt.