Butter
Der Anhang der VO Nr. 2991/94 setzt die Verkehrsbezeichnungen für Streichfette wie Butter, Margarine, Mischfett und verwandte Erzeugnisse fest. Der Hinweis „traditionell“ beispielsweise darf nach dieser VO dann in Zusammenhang mit Butter verwendet werden, wenn das Erzeugnis unmittelbar aus Milch oder Rahm gewonnen wird. Die VO regelt auch unter welchen Voraussetzungen die Hinweise „fettreduziert“ oder „light“ zulässig sind.