Deliktsrecht
Das UWG verdrängt als Sonderdeliktsrecht das allgemeine Deliktrecht der §§ 823 ff. BGB, ohne dass seine Normen stets im engeren Sinne lex specialis sind.
Das UWG verdrängt als Sonderdeliktsrecht das allgemeine Deliktrecht der §§ 823 ff. BGB, ohne dass seine Normen stets im engeren Sinne lex specialis sind.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland