Detektivkosten
Der Umfang des Schadensersatzes i.S.d. § 9 UWG umfasst u.a. die Kosten der Rechtsverfolgung, dazu zählen auch Detektivkosten, wenn sie tatsächlich entstanden sind und erforderlich waren.
Der Umfang des Schadensersatzes i.S.d. § 9 UWG umfasst u.a. die Kosten der Rechtsverfolgung, dazu zählen auch Detektivkosten, wenn sie tatsächlich entstanden sind und erforderlich waren.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland