Differenzhaftung

Die Differenzhaftung ist in § 9 GmbHG geregelt. Sie bezieht sich auf den Differenzbetrag zwischen Wert einer vom Gesellschafter geleisteten Sacheinlage zum Nennbetrag des dafür erhaltenen Geschäftsanteils. Diesen kann die Gesellschaft bis zu 10 Jahre nach Eintragung ins Handelsregister gegen den Gesellschafter geltend machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation