Direktionsbefugnis

Der Arbeitgeber (oder auch der dienstliche Vorgesetzte) ist dem Arbeitnehmer gegenüber direktionsbefugt, d.h. er ist -im Rahmen des Arbeitsvertrages etc.- berechtigt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen insbesondere nach Zeit, Art und Ort zu konkretisieren und diesen bestimmten Arbeiten zuzuweisen. Vgl. „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitsvertrag“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation