Dringlichkeitsfrist

Bei der Anspruchsdurchsetzung im Falle einer einstweiligen Verfügung droht hinsichtlich der Dringlichkeitsvermutung zugunsten des Anspruchstellers ein möglicher Verlust bei unsachlichem und zu langem Warten (Dringlichkeitsfrist), aber auch beim Nichteinschreiten gegen in der Vergangenheit liegendem wettbewerbswidrigen Verhalten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation