Facharztbezeichnung
Die Facharztbezeichnung wird nach mehrjähriger Ausbildung und Prüfung durch die jeweilige Landesärztekammer bzw. Landes-zahnärztekammer verliehen. Nach den ärztlichen Berufsregeln ist es einem Arzt, der Inhaber oder leitender Arzt einer Klinik ist, nicht verwehrt, in Anzeigen oder Ankündigungen mit seinem Namen und unter Angabe von Hauptindikationsgebieten werben zu lassen. Ein „Hauptindikationsgebiet“ entspricht dem Umfang nach weitgehend dem einer Facharztbezeichnung.