Forum non conveniens

Einen hinreichenden Grund zur Klageabweisung in Common Law Rechtsordnungen stellt die Anwendbarkeit eines ausländischen Rechts dar. In dieser Konstellation betrachtet sich das Gericht als „forum non conveniens“. Diese Lehre ist allerdings nach deutschem Recht nicht anwendbar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation