Grundsatz der praktischen Konkordanz

Das Prinzip der ist ein Fachbegriff des deutschen . Es handelt sich dabei um eine Methode der Lösung von . Die Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG ist als „allgemeines Gesetz“ im Sinne der Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG qualifiziert. Allerdings ist nach der „Wechselwirkungstheorie“ die gesetzliche Einschränkung der freien werblichen Betätigung in ihrer wertsetzenden Bedeutung für die freiheitliche demo-kratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund-satzes zu betrachten und dergestalt, unter Umständen, restriktiv zu interpretieren.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation