Heil-(Kranken-)gymnast
Der Beruf des Heil-(Kranken-)gymnasten zählt zu den Heilhilfsberufen. Angehörige der Heilhilfsberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Heil-(Kranken-)gymnasten zählt zu den Heilhilfsberufen. Angehörige der Heilhilfsberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.