Innovationsschutz
Der Schutz einer innovativen Leistung ist wettbewerbsrechtlich vollumfänglich nicht gewährleistet. Die wettbewerbsrechtliche Generalklausel setzt gerade nicht an die Leistung an sich, sondern nur an unlautere Formen ihrer Ausnutzung an. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Innovation beispielsweise durch die Anmeldung von geistigen Schutzrechten, wie z.B. Marken, Gebrauchsmuster oder Patente zu schützen, sodann stehen dem Innovationsrechtsinhaber Abwehransprüche gegenüber unberechtigten Schutzrechtsangriffen zur Verfügung.