Innovationsschutz

Der Schutz einer innovativen Leistung ist wettbewerbsrechtlich vollumfänglich nicht gewährleistet. Die wettbewerbsrechtliche Generalklausel setzt gerade nicht an die Leistung an sich, sondern nur an unlautere Formen ihrer Ausnutzung an. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Innovation beispielsweise durch die Anmeldung von geistigen Schutzrechten, wie z.B. Marken, Gebrauchsmuster oder Patente zu schützen, sodann stehen dem Innovationsrechtsinhaber Abwehransprüche gegenüber unberechtigten Schutzrechtsangriffen zur Verfügung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation