Klagehäufung
Werden mehrere prozessuale Ansprüche in einem Verfahren geltend gemacht, so bezeichnet man dies als objektive Klagehäufung. Wird in einem Prozess gegen mehrere Beklagte vorgegangen oder tritt die Klägerseite mit mehreren Klägern auf, so bezeichnet man dies als subjektive Klagehäufung, auch Streitgenossenschaft genannt.