Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Durch eine wirksame Kündigung wird einseitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die Kündigungserklärung erfordert eine eindeutige, bestimmte, zweifelsfreie und schriftliche Formulierung.

Die Kündigungerklärung ist empfangsbedürftig. Wird die Kündigung einer gegenüberstehenden (anwesenden) Person erklärt, so muss der Empfänger sie vernommen, d.h. erfasst und verstanden haben, dann ist die Erklärung ihm zugegangen.

Wird die Kündigung einer abwesenden Person gegenüber erklärt (z.B. per Post), dann geht sie dem Erklärenden in dem Augenblick zu, in dem die Erklärung in seinen Machtbereich gelangt ist. Dies ist dann der Fall, wenn unter gewöhnlichen Umständen mit dem Zugang und der Kenntniserlangung durch den Empfänger gerechnet werden konnte.

Es wird zwischen einer ordentlichen (fristgerechten) und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, unterschieden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation