Markenregister

Marken erlangen Schutz, wenn sie im Markenregister eingetragen werden. Es gibt jedoch absolute Schutzhindernisse, bei deren vorliegen die Marke nicht in das Register eingetragen wird. Früher eingetragene Marken genießen grundsätzlich Vorrang gegenüber jüngeren Marken. Die relativen Eintragungshindernisse liegen vor, wenn die Markenrechte einer prioritätsälteren Marke verletzt werden und diese vom Rechtsinhaber geltend gemacht werden. Das DPMA prüft die relativen Eintragungshindernisse nicht ohne dass Beschwerde gegen die Eintragung der Marke eingelegt wurde.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation