Marktmissbrauch

Ein Unternehmen kann durch seine marktbeherrschende Stellung den Markt dadurch missbrauchen, indem es anderen Marktteilnehmern ungünstige Konditionen vorschreibt. Dies führt wiederum zu einer mittelbaren Benachteiligung der Verbraucher und kann mithin einen Wettbewerbsverstoß begründen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation