Marktstopfung

Der Wettbewerbsbestand kann durch diverse Verschenkauktionen gefährdet werden. Eine Gefährdung ist dann anzunehmen, wenn der Marktbedarf durch die kostenfreie Zuwendung derart gesättigt ist, dass die Aktion weiteren Wettbewerb (auch wenn nur zeitweise) ausschließt. Eine solche Bedarfssättigung wird sodann Marktstopfung genannt. Ähnlich ist ein sog. Gewöhnungseffekt, bei dem sich Verbraucher an die kostenfreie Zuwendung gewöhnen, sodass sie kostenpflichtige Angebote ablehnen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation