Masseur
Der Beruf des Masseurs zählt zu den technischen Heilhilfs-berufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Masseure zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Masseurs zählt zu den technischen Heilhilfs-berufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Masseure zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leisten einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.