Postwurfsendungen
Bei Postwurfsendungen ist ein erkennender entgegenstehender Wille eines potentiellen Empfängers zu beachten und zu befolgen. Andernfalls kann die Werbehandlung eine unzumutbare Belästigung darstellen. U.a. handelt es sich dabei um Aufschriften wie z.B. „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten des Empfängers.