Registereinsicht
Registereinsicht kann gemäß § 62 Abs. 3 MarkenG jeder nehmen. Dafür muss kein Antrag beim DPMA gestellt werden.
Registereinsicht kann gemäß § 62 Abs. 3 MarkenG jeder nehmen. Dafür muss kein Antrag beim DPMA gestellt werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland