Registereinsicht
Registereinsicht kann gemäß § 62 Abs. 3 MarkenG jeder nehmen. Dafür muss kein Antrag beim DPMA gestellt werden.
Registereinsicht kann gemäß § 62 Abs. 3 MarkenG jeder nehmen. Dafür muss kein Antrag beim DPMA gestellt werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland