Restbestände

Sämtliche Restbestände von Waren können wettbewerbsrechtlich durch einen Konkurrenten im Falle eines Lieferantenwechsels (auch um zu seinem eigenem Warenangebot hin zu bewegen) zur Erleichterung oder Inzahlungnahme übernommen werden. Die Wettbewerbswidrigkeit kann erst unter besonderen Umständen angenommen werden. Der Konkurrentenabsatz darf hierbei natürlich nicht behindert werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation