Schutzgebiet

Das Schutzgebiet ist je nach Art der Eintragung der Marke örtlich begrenzt. Kraft Eintragung oder Notorietät geschützte Marken sind in der gesamten Bundesrepublik geschützt, Marken, die aufgrund von Verkehrsgeltung Schutz genießen, sind abhängig von der räumlichen Ausdehnung der Verkehrsgeltung unter Umständen nur territorial geschützt. Entscheidend für die Bestimmung, ob eine Verletzung im Schutzgebiet der Marke begangen wurde, ist der Verletzungsort, also der Ort, an dem nicht lediglich Vorbereitungshandlungen, sondern ein schon zur tatbestandsmäßigen Handlung gehörender Teilakt vorgenommen wurde oder an dem der Verletzungserfolg eintritt.
Das Schutzgebiet von geschäftlichen Bezeichnungen umfasst dagegen nicht grundsätzlich das gesamte Bundesgebiet, sondern bestimmt sich nach dem räumlichen Umfang ihrer tatsächlichen Benutzung bzw. der Verkehrsgeltung.
Bei Fällen mit Auslandsbezug ist zudem zunächst nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes festzustellen, ob deutsches Kennzeichen- bzw. Markenrecht überhaupt anwendbar ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation