Sorgfaltspflichten

Wird die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht gelassen, so liegt ein fahrlässiges Handeln im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB vor. Um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, muss also der Handelnde einen vorliegenden UWG-Verstoß vermeiden können. Der Handelnde ist nur dann entschuldigt, wenn die tatsächlichen Umstände nicht zu erkennen waren oder mit einer Bewertung der Handlung als unlauter nicht gerechnet werden konnte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation