Spionage
Unter Spionage wird das Ausspähen von unzugänglicher Information oder Wissen verstanden. Sie ist von bloßer Konkurrenzbeobachtung abzugrenzen. Jede Form der Spionage eines Wettbewerbers – unerheblich ihrer Mittelverwendung und Zielanstrebung – stellt eine unlautere Handlung dar. Ausnahmsweise kann die Spionage unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr eines rechtswidrigen Verhaltens eingesetzt werden.