TRIPS-Abkommen
Das TRIPS-Abkommen ist Teil des WTO-Abkommens und dient damit dem Freihandel. Materiell-rechtlich werden seine Vorgaben vom MarkenG erfüllt. Das TRIPS-Abkommen enthält keine Individualanspruchsgrundlagen.
Das TRIPS-Abkommen ist Teil des WTO-Abkommens und dient damit dem Freihandel. Materiell-rechtlich werden seine Vorgaben vom MarkenG erfüllt. Das TRIPS-Abkommen enthält keine Individualanspruchsgrundlagen.