TRIPS-Abkommen
Das TRIPS-Abkommen ist Teil des WTO-Abkommens und dient damit dem Freihandel. Materiell-rechtlich werden seine Vorgaben vom MarkenG erfüllt. Das TRIPS-Abkommen enthält keine Individualanspruchsgrundlagen.
Das TRIPS-Abkommen ist Teil des WTO-Abkommens und dient damit dem Freihandel. Materiell-rechtlich werden seine Vorgaben vom MarkenG erfüllt. Das TRIPS-Abkommen enthält keine Individualanspruchsgrundlagen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland