Ubiquitätsregel
Wenn sich in einem Sachverhalt Handlungs- und Erfolgsort unterscheiden, wird die Ubiquitätsregel angewandt, d.h. dass für den Geschädigten das günstigere Recht zum Tragen kommt.
Wenn sich in einem Sachverhalt Handlungs- und Erfolgsort unterscheiden, wird die Ubiquitätsregel angewandt, d.h. dass für den Geschädigten das günstigere Recht zum Tragen kommt.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland