Übertragung
Kennzeichenrechte können per Rechtsgeschäft oder gesetzlich übertragen werden. Derjenige, an den die Rechte übertragen werden, tritt dann die Rechtsnachfolge des ursprünglichen Rechteinhabers an.
Kennzeichenrechte können per Rechtsgeschäft oder gesetzlich übertragen werden. Derjenige, an den die Rechte übertragen werden, tritt dann die Rechtsnachfolge des ursprünglichen Rechteinhabers an.