Überwachung

Die Überwachung der Verwendung von geographischen Herkunftsangaben nach der VO Nr. 2081/92 erfolgt gemäß § 134 MarkenG durch die Landesbehörden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Lebensmittel und Agrarerzeugnisse, deren jeweilige Bezeichnung geschützt ist, die vorgegebenen Anforderungen an die Spezifikation erfüllen. Die Überwachung ist eventuell nötigen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen zur Umsetzung der VO 2081 vorgeschaltet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation