Ungerechtfertigte Anordnung
Bei einer ungerechtfertigten Anordnung handelt es sich um eine Maßnahme, die bei richtiger Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht hätte ergehen dürfen.
Bei einer ungerechtfertigten Anordnung handelt es sich um eine Maßnahme, die bei richtiger Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht hätte ergehen dürfen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland