Unlauterkeit
Die Unlauterkeit im UWG ist gleichzusetzen mit Wettbewerbswidrigkeit. Mit „Lauterkeit“ wird die komplexe ökonomische Natur der Sache wettbewerblicher Prozesse auf Märkten und die Voraussetzungen ihres effizienten, allokationsoptimierenden Ablaufs in die Begrifflichkeit des Rechts übergeführt. Die Maßstäbe wettbewerblich-unlauteren Verhaltens sind mithin ausschließlich aus den Funktionsvoraussetzungen von Wettbewerb zu entnehmen.