Unruhestiftung
Unruhestiftung ist die Ausübung psychischen oder öffentlichen Drucks auf ein Unternehmen, seine Mitarbeiter oder aktuelle oder potentielle Geschäftspartner. Dazu gehören die Rufschädigung und die Aufwiegelung von Mitarbeitern. Diese Formen der Einwirkung auf den Betriebsorganismus sind wettbewerbswidrig, sofern nicht das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit für sie streitet.