Unterlassen
In der Rechtswissenschaft ist das Unterlassen eine Handlungsalternative zum positiven Tun. Es bezeichnet das gewollte passive Verhalten in einer Situation, in welcher der Unterlassende selbst aktiv hätte werden können.
In der Rechtswissenschaft ist das Unterlassen eine Handlungsalternative zum positiven Tun. Es bezeichnet das gewollte passive Verhalten in einer Situation, in welcher der Unterlassende selbst aktiv hätte werden können.