Unterlassungsvertrag

Der Unterlassungsvertrag ist ein auf Unterlassung einer bestimmten geschäftlichen Handlung gerichtetes Dauerschuldverhältnis. Zweck eines solchen Unterlassungsvertrages ist die durch einen Wettbewerbsverstoß indizierte Wiederholungsgefahr zu widerlegen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation