Unternehmensbezogene Werbung

Die unternehmensbezogene Werbung ist i.S.d. § 6 Abs. 1 UWG z. B. Hinweise auf geschäftliche Misserfolge, Gewinnwarnungen, Liquiditätsprobleme oder drohende Insolvenz, Hinweise auf Testergebnisse oder Rankings, Hinweise auf das Unternehmensalter, die Anzahl der Beschäftigten, die Ausgaben für Forschung, Eigenschaften des Vertriebs, Auszeichnungen usw.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation