Unternehmensbezogene Werbung
Die unternehmensbezogene Werbung ist i.S.d. § 6 Abs. 1 UWG z. B. Hinweise auf geschäftliche Misserfolge, Gewinnwarnungen, Liquiditätsprobleme oder drohende Insolvenz, Hinweise auf Testergebnisse oder Rankings, Hinweise auf das Unternehmensalter, die Anzahl der Beschäftigten, die Ausgaben für Forschung, Eigenschaften des Vertriebs, Auszeichnungen usw.