Unternehmensgröße
Irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG bezüglich der Unternehmensgröße kann vorliegen, da aus der Größe die Leistungsfähigkeit und aus ihr der Eindruck eines Vorrangs folgen kann.
Irreführende Werbung i.S.d. § 5 UWG bezüglich der Unternehmensgröße kann vorliegen, da aus der Größe die Leistungsfähigkeit und aus ihr der Eindruck eines Vorrangs folgen kann.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland