Unterscheidungskraft

Die Unterscheidungskraft ist Voraussetzung für die Schutzfähigkeit einer Marke nach § 8 Abs. 2 MarkenG. Unterscheidungskräftig ist eine Marke dann, wenn sie dazu geeignet ist, ein konkretes Produkt oder eine Dienstleistung von den Angeboten anderer Anbieter abzugrenzen und sie individualisiert.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation