Unterwerfungswiderspruch
Um der Kostentragungslast zu entgehen, kann der Antragsgegner auch im Wege des Unterwerfungswiderspruchs – Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Einlegung eines Vollwiderspruchs – vorgehen.
Um der Kostentragungslast zu entgehen, kann der Antragsgegner auch im Wege des Unterwerfungswiderspruchs – Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Einlegung eines Vollwiderspruchs – vorgehen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland