Unterwerfungswiderspruch
Um der Kostentragungslast zu entgehen, kann der Antragsgegner auch im Wege des Unterwerfungswiderspruchs – Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Einlegung eines Vollwiderspruchs – vorgehen.
Um der Kostentragungslast zu entgehen, kann der Antragsgegner auch im Wege des Unterwerfungswiderspruchs – Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Einlegung eines Vollwiderspruchs – vorgehen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland