Unzumutbare Belästigungen

Unzumutbare Belästigungen gem. § 7 UWG werden durch solche Handlungen gekennzeichnet, die bereits wegen ihrer Art und Weise als Belästigung empfunden werden. Die Belästigung besteht darin, dass die Wettbewerbshandlung dem Adressaten aufgedrängt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation