Urheberrechte
Urheberrechte sind als sonstige ältere Rechte in § 13 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG aufgeführt und können damit zur Begründung der Löschung einer später eingetragenen Marke herangezogen werden. Ein Zusammentreffen von Marken und urheberrechtlich geschützten Zeichen ist am häufigsten bei Bildzeichen und dreidimensionalen Zeichen.