Urheberrechte

Urheberrechte sind als sonstige ältere Rechte in § 13 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG aufgeführt und können damit zur Begründung der Löschung einer später eingetragenen Marke herangezogen werden. Ein Zusammentreffen von Marken und urheberrechtlich geschützten Zeichen ist am häufigsten bei Bildzeichen und dreidimensionalen Zeichen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation