Urkundenvernichtung
Nach § 274 StGB wird die Urkundenvernichtung oder der Versuch einer Urkundenvernichtung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Nach § 274 StGB wird die Urkundenvernichtung oder der Versuch einer Urkundenvernichtung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland