Urkundenvernichtung
Nach § 274 StGB wird die Urkundenvernichtung oder der Versuch einer Urkundenvernichtung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Nach § 274 StGB wird die Urkundenvernichtung oder der Versuch einer Urkundenvernichtung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.