Verbandsangehörige
Verbandsangehörige können natürliche oder juristische Personen sein, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben.
Verbandsangehörige können natürliche oder juristische Personen sein, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben.