Verbotskatalog

In den §§ 5, 6 i.V.m. § 3 UWG stellen einen Verbotskatalog bezüglich vergleichender Werbung dar. Auf europäischer Ebene ist dies in Art. 3a Abs. 1 RL 97/55/EG geregelt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation