Verbraucherleitbild
Der EuGH hat das Verbraucherleitbild folgendermaßen bestimmt: „normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher“.
Der EuGH hat das Verbraucherleitbild folgendermaßen bestimmt: „normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher“.